Pferde-Gesundheitsdienst

since 2003

 

Von behördlicher Willkür bis zur Bestrafung von Leidenschaft bei der Arbeit

Unser persönliches Steuer-Drama 2018-2020, das unsere 17 jährige, landwirtschaftliche Pferde-Zuchttätigkeit zu Nichte macht.

 

Ich, Daniela, habe mich entschieden nach manchen schlaflosen Nächten und tagelangem Grübeln über Gerechtigkeit, den Begriff des Rechtes, über Abhandenkommen von Logik, über Willkür, mutwilliges Zerstören von Lebenswerken usw., hier auf unseren Webseiten unser persönliches Drama im Namen der freien Meinungsäusserung zu veröffentlichen.
Ändert dies was? Kaum, denn diejenigen Leute, auch die namentlich erwähnten, die es etwas angehen würde, werden es nicht lesen und schon gar nicht sich dafür einsetzen; es ist ja NUR das Einzel-Schicksal einer Familie und ihrer Nachkommen, ein kleiner Landwirtschaftsbetrieb mehr in der Schweiz, der stirbt. Und wer braucht schon gewissenhafte, leidenschaftliche Pferdezüchter mit reichlich Erfahrung in der Schweiz?!

 

Es folgt eine chronologische Auflistung der Ereignisse, unsere Kommentare dazu (soweit nicht schon mehrfach in den pdf’s der Einsprachen und Stellungnahmen enthalten) und Schlussfolgerungen dazu und zwischendurch auch eingeschobene pdf Essais, die wir im Laufe der letzten 6 Monate uns vom Leibe schreiben mussten, damit wir das Ganze überstehen.
An dieser Stelle möchten wir vorweg noch ein grosses Dankeschön an Personen richten, die uns geholfen haben, namentlich ein Anwalt, der unsere offiziellen Einsprachen gegengelesen hat, Tipps gegeben hat und auf formale Fehler überprüft hat, Treuhänder und der Schweizer Bauernverband.
Denn hier geht es nicht mehr um Gerechtigkeit, nicht mal mehr um Recht. Laut Aussage von namhaften Personen im Treuhandwesen, in der Justiz und sogar in der Politik (leider nicht aus dem Kanton Solothurn!) würde ein Weiterziehen ans Bundesgericht uns voraussichtlich nur einige tausend Franken Kosten mehr generieren, jedoch ein Stürzen des Urteiles des Steuergerichtes einem 6er im Lotto gleichkommen, da es dort längst nicht mehr um den Inhalt der Streitsache geht, sondern nur darum allfällige Formalfehler aufzudecken und vorwiegend der Vorinstanz recht zu geben (nicht unsere Worte, sondern von Personen, die damit Erfahrung haben!).

  1. Am 23.09.2019 geht die definitive Steuereinschätzung des Kantons Solothurn ein: pdf icon korrektur_steuern2018_20190923
  2. Erstaunt stellen wir fest, dass ein Privatanteil Pferd für unseren alleinigen Betriebszweig "die landwirtschaftliche Pferdezucht" erhoben wird.
    Nach einem Einsprache-Entscheid vom Jahre 2010 (betreffs Steuerjahr 2008) pdf icon einspracheentscheid2010 , in dem festgestellt wurde, dass das Reiten von Zuchtpferden zu unserer Landwirtschaftlichen Zucht-Tätigkeit gehöre, und damit kein Privatanteil Pferd erhoben werde, gingen wir nach UNSERER Meinung zu Recht davon aus, dass Rechtssicherheit bestehe und, dass, soweit sich die Situation nicht geändert hat – exklusiv landwirtschaftliche Zuchttätigkeit ohne privat genutzte Sportpferde, die nicht der Zuchttätigkeit dienen – dieses Thema vom Tisch sei. Schliesslich sieht die Bundesverfassung Rechtssicherheit, Planungssicherheit, Präzedenzurteile, Schutz vor Willkür usw. vor, auf die man sich stützen kann.
    Weit gefehlt!

    Ausserdem haben wir die Steuererklärung wahrheitsgetreu, mit unserer Unterschrift beglaubigt, ausgefüllt und wie immer seit dem Jahre 2015 eine 80% Anstellung von Franz im Haupterwerb angegeben. Diese Anstellung wurde wie seit Jahren auf dem Lohnausweis mit 80%ige Anstellung vom Arbeitgeber ausgefüllt und mit der Bemerkung „Aussendienst“ ergänzt (wie immer seit 2015).
    Ohne irgendwelche Änderung, ohne, dass wir unterlassen hätten in der Steuererklärung die 80%ige Anstellung anzugeben, wird ohne ersichtlichen Grund ein völlig bei den Haaren herbei gezogene Interpretation erfunden, wonach die Anstellung 100% betragen soll, davon 80% im Aussendienst und somit 20% für die privaten Fahrkosten von Stüsslingen in den Hauptsitz der Arbeitgeberfirma in Märwil TG steuerlich belastet werden könnte (Bundessteuer).
    Das liess uns schon mal die Galle hochkommen, da es uns eine willentliche, böswillige, völlig haltlose Interpretation dünkte. Bei Unklarheiten hätte ja die Steuerfachfrau. Frau Bernadette Hurschler, den Arbeitgeber telefonisch kontaktieren können, oder uns eine E-Mail senden können zur Klarstellung, ob es da seit 2015 eine Änderung gegeben hätte im Anstellungsverhältnis. Da wir aber schon im Jahre 2018 (Steuerperiode 2017) erhebliche Differenzen mit der Steuerfachfrau, Revisionsbehörde und Steuergericht hatten, wobei die Steuerbehörde den Fall beim Steuergericht selbstständig zurückgezogen hat, empfanden wir dieses Vorgehen als Eintreiben von zusätzlichen Steuern „geschehe was wolle“. Ausserdem wurden bei besagter Begebenheit diverse Aussagen auch telefonisch getätigt, wie z.B. „sie wisse wieviel ein Pferd koste“ (im Unterhalt), die klar eine nicht unparteiische Beurteilung vermuten lässt, bzw., dass Neid, Missgunst gegenüber unser landwirtschaftlichen Pferdezucht Tätigkeit dahinter stecken würde.
    Dadurch, dass unser Verhältnis mit der Steuerfachfrau Frau Bernadette Hurschler, die die landwirtschaftlichen Steuererklärungen im Bezirk Olten-Gösgen beurteilen muss, seit der letzte scheidende Steuerexperte Herr Vaterhaus aus dem Amt ausgeschieden ist, jährlich auf sehr schlechtem interpersönlichem Fuss steht und nicht mehr „ohne Vorbehalte“ beurteilt werden kann, haben wir bei der Steuerbehörde, namentlich Herrn Stefano Ceccioni und seinem Stellvertreter Herrn P. Studer (anzumerken ist, dass das Anliegen wegen Ferienabwesenheit wegen unserer Dringlichkeit an Herrn Thomas Fischer ging, der die Angelegenheit umgehend weitergeleitet hat…) beantragt in Zukunft von einem anderen Steuerbeamten beurteilt zu werden.
    Antrag abgelehnt!, unter anderem mit der Begründung, sie hätten nur diese eine Steuerfachfrau, die in der Landwirtschaft bewandert sei und die Beurteilungen vornehmen könnte…und eine gänzliche Unvoreingenommenheit könne nicht verlangt werden, auch wenn dies eigentlich so sein sollte…seien ja auch nur Menschen…usw.

  3. Um die zwei im Punkt 1 (Korrekturen in der Steuereinschätzung vom 23.09.2019) korrigierten zusätzlichen Einkommen unbürokratisch, anstelle gleich mit einer offiziellen Einsprache, korrigieren zu lassen, haben wir der Steuerfachfrau Frau Bernadette Hurschler eine E-Mail geschrieben und zusätzlich vom Arbeitsgeber noch einen Lohnausweis, der die Sachlage auch für die Steuern verständlich erläuterte, nachgeliefert. → Privatanteil Fahrkosten wurden daraufhin korrigiert, nicht aber der Privatanteil Pferd.
  4. Ein Auszug aus unserem Schreiben an Frau Bernadette Hurschler und ihre E-mail Antwort ist im pdf icon pferd-und-landwirtschaft_20191025 auf den Seiten 19 und 20 zu lesen.

  5. Am 30.09.2019 datiert erhalten wir die zweite korrigierte Veranlagung Steuern 2018 mit Korrekturen und deren Begründungen:
      pdf icon korrektur_steuern2018_20190930 und pdf icon pferd-und-landwirtschaft_20191025 Seite 20
  6. Wir glaubten unseren Augen nicht, als wir die Begründungen gelesen haben:
    kostümiertes Reiten=Hobby → Fotos auf unserer Webseite, die vor bald 10 Jahren in einer speziellen Fotosession zwecks PR Verkauf Indianerpferde gestellt wurden.
    Pferde im Besitz von Dritten → haben wir keine, auch keine, die im Besitz von anderen Familienmitgliedern sind (AGATE lässt grüssen)!!!, etc….

    Dies, die obige E-mail Antwort von Frau B. Hurschler wonach sie eigentlich für all unsere Pferde einen Privatanteil erheben könnte, von Jahr zu Jahr nach eigenem Ermessen der Steuerbehörde (welch eine Zukunfts-Horror-Vision!) und der Einspracheentscheid von 2010 bezüglich Privatanteil Pferd der Steuer-Revisionsabteilung, von dem wir als gutgläubiger Bürger annahmen, dass der immer noch rechtsverbindlich wäre (solange sich die grundlegenden Voraussetzungen nicht geändert hätten, nämlich keine privat genutzte Sportpferde, oder Wallache, die nicht dem Zuchtgeschehen dienen) , gaben uns den zwingenden Anlass Einsprache gegen diesen Entscheid zu erheben.

  7. Einspracheschreiben vom 03.10.2019 unsererseits an die Steuerbehörde Olten-Gösgen des Kantons Solothurn:
      pdf icon einsprache_steuerentscheid2018 , Beilage 1: pdf icon pferd-und-landwirtschaft_20191025 , weiter Beilagen im Schreiben erwähnt: pdf icon Beilagen Steuereinsprache 2018
  8. wobei das folgende pdf Dokument explizit integraler Bestandteil der Einspracheschrift darstellte: pdf icon pferd-und-landwirtschaft_20191025

    Dieses Exposé pdf icon pferd-und-landwirtschaft_20191025 ging auch, wie in ihr eingangs erwähnt, an verschieden Fachstellen, Politiker etc., um die Missstände der landwirtschaftlichen Pferdezucht in der Schweiz zu beleuchten. (Bitte gerne teilen, wenn erwünscht!). Diese haben uns zum Teil ein Feedback gegeben und sie als sehr prägnant und umfassend zertifiziert, zum Teil wurde uns ein noch heute Ausstehendes Feedback versprochen und zum Teil fand der Artikel gar keine Beachtung.
    Danke an dieser Stelle an die Personen und Organisationen, die uns unterstützt haben und die Inhalte weitergetragen haben um sie einer breiteren Öffentlichkeit zugängig zu machen und Missstände aufzudecken, auch wenn die Meisten von ihnen keine Handhabe haben, diese Missstände zu beheben, da in den falschen Gremien sitzend…aber vielleicht nach dem Motto: „steter Tropfen höhlt den Stein“?
    Wir wissen unterdessen sogar von einem Fall, der bei einer Zuchtrassenorganisation international ungläubiges Kopfschütteln ob der Schweizer Steuerpraxis bezüglich Privatanteil Pferd hervorgerufen hat und Bemerkungen wonach es auch nicht erstaunlich sei, dass dadurch in der Schweiz immer weniger und immer weniger gute Pferde gezüchtet würden. Das kann nur in der Schweiz passieren – und lässt leider die Behörden, Politiker usw. kalt!

  9. Unsere Einsprache wird mit Datum vom 21.10.2019 von der Revisionsabteilung des Steueramtes Olten abgelehnt: pdf icon verfügung_steueramtKtSO_20191021
  10. Und wieder trauten wir unseren Augen nicht. Mit keinem Wort wird auf unser Hauptanliegen „Rechtssicherheit“ durch den Einsprache-Entscheid aus dem Jahre 2010 eingegangen. Dies wird als „Nicht rechtsrelevant“ abgetan. Es wird mit hypothetischen Worten wie „Könnte“ argumentiert, mit Inhalten auf unserer Webseite (Homepage), die wir auf Grundlage unserer PR erstellt haben, schlussgefolgert etc., aber leset und staunet selber! Für uns, wie auch für unsere beratende juristische Person, sowie anderen involvierten Persönlichkeiten aus der Fachbranche war klar, dass wir dieses Urteil anfechten müssten, insbesondere darum, weil wir nicht mit einer solch frappanten Rechtsunsicherheit in den nächsten Jahren wirtschaften könnten. Ebenso würden die Chancen Recht zu bekommen auf der Hand liegen, wurde uns von verschiedener rechtskundiger und politischer Seite bekräftigt.

  11. Unsere Einsprache beim Steuergericht Solothurn vom 31.10.2019, verfasst mit juristischer Hilfe.
    Ebenfalls wurde uns von verschiedener Seite, die die bisherigen Einsprachen und die darin integrierten Anhänge gelesen haben, beteuert, dass diese sehr umfassend, klar seien und unseren Standpunkt eindeutig belegen:
    pdf icon Rekurs_Beschwerde_Steuerabrechnung 2018
  12. Die Steuerbehörde Olten bekommt die Gelegenheit zu unserem Rekurs beim Steuergericht Stellung zu nehmen, was sie mit Schreiben vom 27.11.2019 auch wahrnimmt:
      pdf icon stellungnahme_steuerbehördeKtSO_20191127
  13. Jetzt wird es aber ganz interessant und an Absurdität kaum noch zu übertreffen.

    Wenn es zu Beginn noch ums private Reiten von Pferden = keine Zuchttätigkeit, allenfalls sogar kostümiert! ging, so wird jetzt unter anderem als Begründung für eine fiktive Einkommens-Besteuerung Leidenschaft bei der Arbeit argumentiert. Es werden falsche Zahlen aus unserer Steuerbuchhaltung herbeigezogen, oder relevante ganz weggelassen und Vieles mehr, worauf wir in unserer „Stellungnahme der Stellungnahme“ (Punkt 8 unten) umfassend eingegangen sind.

    Um mir (Daniela) den Frust abzureagieren und nicht ganz in der Depression zu versinken, nachdem ich unser Lebenswerk den Bach sehe runterzugehen, und nachdem wir auch notfallmässig begonnen haben unseren geliebten Zuchtbestand nicht kostendeckend, nur wegen der Steuerbehörde, zu verkaufen, habe ich in der Zwischenzeit dazu vor Weihnachten folgende Exposés geschrieben:
      pdf icon fiktiveFallBeispiele_HobbyLeidenschaft
      pdf icon ArbeiteninderSchweiz –ein himmtrauriges Volk von Arbeitenden ohne Leidenschaft
      pdf icon landwirtschaftsbetrieb_vs_hobbybetrieb , oder weshalb es rechtlich gar kein prozentual teils Hobby, teils Erwerbswirtschaft geben dürfte/könnte
      pdf icon Satire_waskommtalsnächstes, eine Satire zum Weiterspinnen

  14. Wir reichen mit Datum des 03.01.2020 unser Vernehmlassung/Stellungnahme zu Handen des Steuergerichtes Solothurn zur Stellungnahme der Steuerbehörde Olten ein:
    pdf icon vernehmlassung_steuergericht_20191231 inklusive Schreiben vom Solothurnischen Bauernverband pdf icon SBV_Stellungnahme_pferdezuchtinderlandwirtschaft und Beilagen (sofern hier relevant und nicht schon oben erwähnt): pdf icon  Artikel UFA Revue "Business-Plan in der Landwirtschaft", pdf icon Langjährige Zusammenstellung unseres Pferdebestandes mit Nachweis vom Zuchteinsatz (Auch auf AGATE / in der Abrechnung der Direktzahlungen (=Teil der Agrardaten) nachvollziehbar)
  15. Dann kommt das lange Warten. Ob die Steuerbehörde wohl wieder die Gelegenheit bekommt eine Stellungnahme von der Stellungnahme von der Stellungnahme abzugeben? Niemand kann uns das beantworten, nicht mal ein Jurist.
    Mit unserem Treuhänder wird diskutiert, wie wir unseren Betrieb weiter führen könnten falls…aber unsere Eisprachen seien so gut argumentiert, dass wir eigentlich nach Meinung der Experten verschiedener Richtungen Recht bekommen müssen.

    Wiederholt haben wir eine Einspracheverhandlung verlangt, falls aus all den seit dem Verfahren umfassenden, eingereichten Unterlagen nicht klar hervorgeht, dass unsere Einsprache gutgeheissen wird. Es wird sich mit dem Gerichturteil vom 02.03.2020 zeigen (expediert am 24.03.2020), dass diesem Anliegen nicht Folge geleistet wurde. Also wurde uns zwar pro Forma das rechtliche Gehör gegeben, wir konnten uns schliesslich schriftlich äussern, aber de Facto wurde uns immer wieder das rechtliche Gehör verweigert.

  16. Die Corona Pandemie bricht aus. Amtsstellen haben verlängerte Osterferien. Das Gerichturteil wurde zwar am 02.03.2020 gefällt, aber erst am 24.03.2020 expediert, mitten in der Corona Krise, unter der wir auch im landwirtschaftlichen Betriebssektor leiden.
    Alles ist zu, wir erreichen weder Treuhänder, noch kann mit der Steuerbehörde eine Diskussion geführt werden…die Einsprache Frist läuft aber…:
    pdf icon urteilsteuergericht_20200302

So, jetzt sind wir vollends am Boden zerschlagen, unsere landwirtschaftliche Pferdezucht „zerstört“, die Zukunft des Nebenerwerb-Landwirtschaftsbetriebes mit Pferdezucht für unseren Sohn ruiniert.

Unglaublich! Aus dem Geschriebenen geht klar hervor, dass zwischen Steuergericht Solothurn und Steueramt Olten Telefonate „inoffiziell“ geführt wurden. Wenn es nicht kostümiertes Reiten mehr ist, wie ganz zu Beginn unsere Steuergeschichte, so sind es jetzt Fotos auf unserer Webseite vom berittenen Bogenschiessen, die Privatanteile Pferde rechtfertigen sollten. Fotos, die wohlverstanden schon an die 10 Jahre alt sind, die zumeist mit Pferden erstellt wurden, die vor Jahren verkauft wurden, oder gar gestorben sind und mit Sicherheit überhaupt gar nichts mit der Steuerperiode 2018 zu tun haben, denn seit mindestens fünf Jahren hat niemand von uns einen Bogen mehr in der Hand gehabt. Die Tatsache, dass die den Fall bearbeitenden Richter aber diese viele Jahre alten Bilder zur Begründung ihres Urteils herangezogen haben, um den Fall betreffend Steuerjahr 2018 zu untermauern, beweist Folgendes: Wir haben in unseren Dokumenten/Einsprachen/Stellungnahmen auf diesen Umstand wiederholt hingewiesen; somit haben die zuständigen Richter diese Schriften also entweder gar nicht gelesen, oder sie nicht beachtet, geschweige denn sie gewürdigt. Wenn sie unsere Unterlagen beachtet hätten, hätten sie diese Bilder nicht «als Beweis» für unsere sogenannten «Leidenschaftsaktivitäten» heranziehen können. So oder so zeigt dies unmissverständlich, dass uns «de facto» das rechtliche Gehör ganz eindeutig verwehrt wurde!
Im gleichen Schreiben wird uns Rechtssicherheit aus dem Steuerentscheid 2010 verweigert, da scheinbar jede Steuerperiode ganz neu (nach Belieben= Willkür; nach unserem Rechtsverständnis ist «nach freiem Ermessen des Beamten» die reinste Definition von Willkür) beurteilt wird, aber es werden Fotos dazu herangezogen, die vor über 9 Jahren erstellt wurden, zumeist aus PR Zwecken in Fotosessionen gestellt. Also findet folglich eine jahrelange rückwirkende (Straf)Besteuerung statt, was nichts mit der Steuerperiode 2018 zu tun haben dürfte.
Und zu guter Letzt wird gegen Ende des Gerichtsurteiles behauptet, dass wir unser Anliegen zu wenig argumentiert hätten, eine stinkbodenfreche Lüge, da diverse Fachleute, auch solche im juristischen Bereich, uns genau das Gegenteil zertifiziert haben, nämlich, dass die Argumentationen umfassend, prägnant und richtig seien.

Was lernt man aus all dem?

  • es gibt in der Schweiz keine Rechtssicherheit mehr
  • rechtliches Gehör wird verweigert, wenn, dann nur pro Forma, aber sicher nicht de Facto; pro Forma können wir ja das Urteil ans Bundesgericht weiterziehen, wenn wir Lust haben, ausser unserer Zucht-Existenz, auch noch viel Geld zu verlieren
  • es war von Anfang an eine abgekartete Sache, das zeigen die zum Teil gleichen Wortwahlen, syntaktische Satzstellungen, die ähnlich absurden Argumente, die total widersprüchlichen Sätze im gleichen Schreiben…
  • Leidenschaft und Freude bei der Arbeit kann in der Schweiz nach Belieben fiktiv besteuert werden, da Leidenschaft immer nur Hobby ist und aus der wirtschaftlichen Arbeitswelt verbannt sein muss! Kleine Bemerkung am Rande: zumindest Tierhaltung ohne Leidenschaft ist aber tierschutzrelevant!

Wir haben aus purer Verzweiflung, unsere landwirtschaftliche Pferdezucht-Tätigkeit zu retten, verschiedene kantonale Politiker angeschrieben, da wir noch immer nicht fassen können, dass wir für etwas bezahlen (besteuert werden) müssen und vor Allem auch in Zukunft nach Belieben der Steuerbehörde bezahlen werden, das wir in betreffender Steuerperiode ganz sicher nicht gemacht haben und dies auch wiederholt bewiesen haben. Unsere Zuchtstuten sind entweder immer tragend, ja sogar hochtragend, oder säugend,haben also ein Fohlen bei Fuss. Dass wir diese nicht ohne Probleme wie ein Sportpferd reiten können, liegt wohl für jeden vernünftigen Menschen auf der Hand. Einen Zuchthengst haben wir seit etwa 4 Jahren nie mehr geritten, aus Zeitgründen und weil "Zuchthengste einfach mal so reiten" nicht gerade erholsam wäre, vor Allem nicht wenn rossigen Stuten zugegen sind; der zweite Hengst ist noch nicht eingeritten. Franz arbeitet zu 80% vom morgen meist vor 6 Uhr bis abends spät auswärts, keine Ferien seit 18 Jahren. Die junge, nachfolgende Generation ist neben einem 60% Job zusätzlich zu 50 % in der Ausbildung, oder im Vollzeitstudium mit Nebenjob – wo bleibt da neben dem Bewirtschaften des Hofes noch Zeit zum Freizeitreiten?!
Zwecks Ausbildung unserer Nachzucht-Zuchtpferde haben wir ganz selten eine eingerittene Stute ins Gelände genommen, damit das Jungpferd an der Hand, oder dahinter die Sicherheit im Gelände erlernen könnte. So kommt es aber leider auch, dass die jetzt Dreijährigen noch gar nicht eingeritten sind, Vierjährige nur kurz 1x im Gelände waren. Unseren landwirtschaftlichen Aufzeichnungen zufolge ergibt das somit fürs Jahr 2018 einen Wert, den wir uns fiktiv selber als Einkommen versteuern müssen von 500.- bis 600.- Franken pro Stunde Ausbildungsreiten. Entweder sind wir also die weltbesten Trainer und auch die Teuersten!, dass unsere Pferde trotz alledem so zuverlässig unter dem Sattel laufen, oder unsere Rassen sind unverkannt die weltbesten Pferde, dass sie nach nur einer Reitlektion so zuverlässig sind, und oder beides ;)!
Im Jahr 2020 wurden bis heute (Anfangs April) unserer Jung-Pferde erst von zwei Betriebsangehörigen eine halbe Stunde geritten, also insgesamt 1h; sonst wurde noch keines unserer Zuchtpferde geritten. Zeitmangel, zu viel tägliche Arbeit auf dem landwirtschaftlichen Betrieb und die ganz spezifischen Begebenheiten einer Pferdezucht, nämlich, dass die Stuten hochtragend sind, oder gerade gefohlt haben, rossig sind, zu jung sind usw. verhindern das.
Und aus aktuellem Anlass der Corona Pandemie müssen wir ausserdem die Richtlinien des Bundes befolgen, nämlich unter allen Umständen eine risikohafte Tätigkeit wie zum Beispiel ein junges Pferd anzureiten, vermeiden. Reiten steht weit im Hintergrund und wenn, dann nur zu geschäftlichen Zwecken (in direktem Zusammenhang mit unserer landwirtschaftlichen Zuchttätigkeit).

Die angeschriebenen Politiker inklusiver Herrn RR Roland Heim, verstecken sich praktischerweise hinter dem Deckmäntelchen der Gewaltentrennung und, dass sie somit in diesem Fall nicht intervenieren können. Aber gerade der Regierungsrat Roland Heim hat in der Beilage zur Steuereinreichung 2019 ein Schreiben veröffentlicht, worin von sicheren Arbeitplätzen und nachhaltigen Wertschöpfungen im Kanton Solothurn die Rede ist, pdf icon Roland Heim, Begleitschreiben Steuererklärung 2019. Auch ist das Solothurner Steuerbuch, auf dessen Paragraph bezüglich Privatanteil Pferd sich die Steuerbehörde immer wieder beruft, unseres Wissens sehr wohl vom Regierungsrat abgesegnet. Sollte darin der Passus nicht klar sein, so müsste/könnte der zuständige Regierungsrat (zur Zeit Roland Heim) sehr wohl intervenieren…

Auch wird von Seiten der Politik noch vorgeschoben, dass ja in unserem Fall die Einsprachefrist noch nicht abgelaufen sei und wir ja frei seien das Urteil weiter zu ziehen, weshalb sie nicht intervenieren könnten.

Wie oben gezeigt, hat es aber gar keinen Wert das abgekartete Urteil weiter zu ziehen, da es je weiter oben je weniger um die Sache an sich geht. Wir können und wollen uns die Kosten dazu nicht leisten.
Eine gute Chance hätten wir zwar in einem Punkt Recht zu bekommen, nämlich, dass die Grundlagen zur Bundesbesteuerung schweizweit gleich sein müssten. Da aber einige Kantone, wie Freiburg, Jura und andere einen Privatanteil Pferd bei landwirtschaftlichen Betrieben nicht ausscheiden, würde hier klar das Bundessteuer-Gesetz missachtet.
Damit wären wir aber allenfalls wegen Formfehler, oder sowas???, wieder auf dem Spielfeld START angelangt und die ganze Geschichte müsste wieder von Anfang an aufgerollt werden. Mit dem sicheren Resultat, dass wir trotzdem keine Planungssicherheit bekommen, da die Steuerbehörde sich das Recht herausnimmt immer von Jahr zu Jahr nach Belieben, nach Einreichen des Steuerabschlusses!, Privatanteile auf zu summieren.

  • Ich bin traurig und zutiefst ernüchtert festzustellen, dass unser System in der Schweiz dermassen korrupt ist und dermassen viel Willkür herrscht, trotz immer mehr Gesetzen und deren Kontrollen.
  • Ich bin traurig zu sehen, dass die Bundesverfassung und die darin festgehaltenen Grundrechte jedes Bürgers wie z.B. Rechtssicherheit, rechtliches Gehör, Schutz vor Willkür usw. mit Nagelschuhen getreten werden.
  • Ich bin traurig zu sehen, dass die junge Generation von knapp 25 Jährigen, arbeitswilligen Leuten dermassen vom Rechtssystem, von den Politikern und von der Schweizer Demokratie „auf Papier“ ernüchternd auf die Welt kommen musste und kein Vertrauen in dieses System mehr haben.

Liebe Politiker und Beamte, so steht die Zukunft der Demokratie Schweiz auf dem Spiel, heute in der Corona Krise mehr denn je, wenn ihr euch um die Grundrechte, um die Gerechtigkeit jedes einzelnen Bürgers foutiert. Wie wollt ihr also, dass jedermann verantwortungsvoll euch bedingungslos Folge leistet in einer Krise wie dieser gerade jetzt?!

Und wie jetzt weiter in unserem ganz privaten Drama?
Und wieder Mal müssen wir befürchten: „zu klein zum Überleben, zu gross zum Sterben“. Oder genauer: falsche landwirtschaftliche Tiere auf unserem Nebenerwerbsbetrieb (es dürften keine Pferde sein), dann würde die Menge Tiere als Landwirtschaftszweig steuerlich ohne Hobby-Privat-Anteile Einkommen durchgehen.
Wir können in Zukunft weder psychisch, gesundheitlich, noch finanziell damit leben, dass uns nach Belieben auf eine im Voraus unbekannte Anzahl Pferde Privatanteile von unbestimmter Höhe als Einkommen des Nebenerwerbbetriebes, zum Haupterwerbseinkommen von Franz, steuerlich dazu gerechnet werden. Und die Nachfolgegeneration kann dies schlicht finanziell nicht stemmen! Wir schaffen es nicht wieder monatelang in einem rechtlichen Streit verwickelt zu werden und noch weniger Zeit, zur schon knappen Zeit zur Bewältigung unserer täglichen Betriebsaufgaben, zu haben, geschweige denn für eine Freizeitbeschäftigung, oder Hobbybeschäftigung.

Darf es aber sein, dass uns die Steuerbehörde durch ihre Praktiken, abgesegnet von Gerichten und Politikern, zwingt unseren Zuchtbestand, den wir mit Herzblut und all unserem Vermögen aufgebaut haben, drastisch zu reduzieren (das haben wir im letzten Herbst schon begonnen zu machen, aber auf vielseitigen, weltweiten Zuspruch noch weiteren Abbau gestoppt – mir blutet das Herz deswegen) nur damit sie uns steuerlich den landwirtschaftlichen Todesstoss geben kann?
Hobby oder Landwirtschaft, das ist die Frage???!!! Es ist zu befürchten, dass wir noch nicht am Ende der steuerlichen Streitigkeiten sind, denn gemäss unseren fachkundigen Beratern ist zu befürchten, dass die Steuerbehörde nun alles in die Wege leiten wird den „Weggen und den Batzen“ zu wollen, also weder einen reinen Hobbybetrieb zulassen wollen (wegen der aktuellen Grösse unseres Zuchtbetriebes, der Menge Pferde und dem Arbeitsaufwand), wo keine Betriebs-Buchhaltung verlangt wird, kein Einkommen aus dem Verkauf der Pferde versteuert werden muss (demzufolge aber auch kein Aufwand zum Abzug kommt), noch einen reinen Landwirtschaftsbetrieb, ohne willkürlich festgelegte Aufrechnung von sogenannten Hobbyanteilen, zulassen will.
Bleibt also wirklich nur der drastische Abbau unseres Zuchtbestandes übrig, damit wir letztlich steuerlich als reiner landwirtschaftlicher Hobbybetrieb durchgehen können/dürfen und damit die Zerstörung unseres Lebenswerkes und der Zukunft unseres Sohnes auf dem landwirtschaftlichen Betrieb bewirken…???

     

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